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Suchen Sie nach einem bestimmten Kursanbieter:Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 13241 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 20.04.2023 | |
Ende: | 05.05.2023 | |
Zeit: | Donnerstag der 20. April um 09:00 - 16:00 in Neumünster, Memellandstr. 15 und Freitag der 05. Mai um 08:00 - 16:00 Uhr in Rickling, Försterweg 6 | |
Anmeldeschluss: | 10.04.2023 | |
Ort: | 24537 Neumünster, Memellandstraße 15 | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)-(-20.April 2023)- 24537 Neumünster, Memellandstraße 15 von 09:00 bis 16:00 Uhr 2. Tag)-(05. Mai 2023)- 24635 Rickling, Försterweg 6 (Nähe Trappenkamp) von 08.00 bis 16:00 Uhr GPS Koordinaten: 54.017075, 10.166760 Der Kurs sind beginnt am Donnerstag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Zentrale der SHLF in Neumünster, Memellandstraße 15! Der 2. Tag findet dann am 05. Mai.2023 in 24635 Rickling, Förtserweg 6, von 08:00 Uhr bis 16:00 statt! In dem Kurs in Rickling werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 15 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhen und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Teilnahmegebühr wird durch die SHLF nach dem Lehrgang schriftlich in Rechnung gestellt (keine Barzahlung). Zur Zeit 255,-€ inkl. MWST. |
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maximale Teilnehmerzahl: | 13 | |
Kosten: | 255 € | |
Für Kurs anmelden: | ![]() |