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Kursnummer: | 15988 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 31.03.2025 | |
Ende: | 01.04.2025 | |
Zeit: | Jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 24.03.2025 | |
Ort: | 23701 Eutin/Dodau | |
Bemerkungen: | Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs
Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF. Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 21. 10. 2024 in 23701 Eutin /Dodau (Forsthaus Dodau, in der nähe der Bräutigamseiche) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Mittwoch der 22. 10. in , 23701 Eutin /Dodau (Forsthaus Dodau, in der nähe der Bräutigamseiche) von 08:00 bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten: 54.1383387 10.5550598 (Forsthaus Dodau) Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhen und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden! Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs - Damen Kurs - Frauen Kurs Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
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maximale Teilnehmerzahl: | 6 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15727 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 17.03.2025 | |
Ende: | 18.03.2025 | |
Zeit: | jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 28.02.2025 | |
Ort: | 22946 Trittau | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 17. 03. 2025 in 22946 Trittau, Zur Hahnheide 1 (im Wald) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Dienstag der 18. 03. 2025 in , 22946 Trittau, Zur Hahnheide 1 (im Wald) von 08:00 bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten: 53.627177 10.420347 (Försterei Hahnheide) Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen und zu tragen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhe und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin-Betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder verrechnet werden wenn Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden! Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
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maximale Teilnehmerzahl: | 6 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15728 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 17.03.2025 | |
Ende: | 19.03.2025 | |
Zeit: | jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 28.02.2025 | |
Ort: | 22946 Trittau | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 17. 03. 2025 in 22946 Trittau, Zur Hahnheide 1 (im Wald) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Mittwoch der 19. 03. 2025 in , 22946 Trittau, Zur Hahnheide 1 (im Wald) von 08:00 bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten: 53.627177 10.420347 (Försterei Hahnheide) Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen und zu tragen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhe und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin-Betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder verrechnet werden wenn Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden! Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
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maximale Teilnehmerzahl: | 6 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15719 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 03.03.2025 | |
Ende: | 04.03.2025 | |
Zeit: | jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 14.02.2025 | |
Ort: | 24635 Rickling | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 03. 03. 2025 in 24537 Neumünster, Memellandstraße 15 (Zentrale der SHLF) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Dienstag der 04. 03. 2025 in , 24635 Rickling, Försterweg 6 (große weiße Halle - links) von 08:00 bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten54.017053 10.166626 (Rickling) Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen und zu tragen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhe und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin-Betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder verrechnet werden wenn Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden! Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
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maximale Teilnehmerzahl: | 6 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15720 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 03.03.2025 | |
Ende: | 05.03.2025 | |
Zeit: | jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 21.02.2025 | |
Ort: | 24635 Rickling | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 03. 03. 2025 in 24537 Neumünster, Memellandstraße 15 (Zentrale der SHLF) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Mittwoch der 05. 03. 2025 in , 24635 Rickling, Försterweg 6 (große weiße Halle - links) von 08:00 bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten54.017053 10.166626 (Rickling) Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen und zu tragen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhe und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin-Betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder verrechnet werden wenn Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden! Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
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maximale Teilnehmerzahl: | 6 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15729 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 17.02.2025 | |
Ende: | 18.02.2025 | |
Zeit: | jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 31.01.2025 | |
Ort: | 23701 Eutin/Dodau | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 17. 02. 2025 in 23701 Eutin/Dodau, Försterei Dodau (Forsthaus Dodau) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Dienstag der 18. 02. 2025 in , 23701 Eutin/Dodau, Försterei Dodau (Forsthaus Dodau) von 08:00 bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten: 54.1383387 10.5550598 (in der nähe der Bräutigamseiche) Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen und zu tragen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhe und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin-Betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder verrechnet werden wenn Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden! Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
|
maximale Teilnehmerzahl: | 6 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15730 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 17.02.2025 | |
Ende: | 19.02.2025 | |
Zeit: | jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 31.01.2025 | |
Ort: | 23701 Eutin/Dodau | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 17. 02. 2025 in 23701 Eutin/Dodau, Försterei Dodau (Forsthaus Dodau) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Mittwoch der 19. 02. 2025 in , 23701 Eutin/Dodau, Försterei Dodau (Forsthaus Dodau) von 08:00 bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten: 54.1383387 10.5550598 (in der nähe der Bräutigamseiche) Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen und zu tragen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhe und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin-Betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder verrechnet werden wenn Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden! Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
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maximale Teilnehmerzahl: | 6 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15752 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 10.02.2025 | |
Ende: | 11.02.2025 | |
Zeit: | jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 24.01.2025 | |
Ort: | 24358 Hütten | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 10. 02. 2025 in 24358 Hütten, Försterei Hütten (Gebäude der Waldjugend) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Dienstag der 11. 02. 2025 in 24358 Hütten, Försterei Hütten (Gebäude der Waldjugend) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten: 54.441631 9.693193 (an der Försterei vorbei, das Gebäude der Deutschen Waldjugend) Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen und zu tragen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhe und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin-Betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Bio-Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge (Gegen Gebühr) gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Damit erlangen Sie das Modul A, das ggf. durch das Modul B erweitert werden kann. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder verrechnet werden wenn Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden, die Ihren Platz im Kurs übernimmt. Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
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maximale Teilnehmerzahl: | 6 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15753 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 10.02.2025 | |
Ende: | 12.02.2025 | |
Zeit: | jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 24.01.2025 | |
Ort: | 24358 Hütten | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 10. 02. 2025 in 24358 Hütten, Försterei Hütten (Gebäude der Waldjugend) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Mittwoch der 12. 02. 2025 in 24358 Hütten, Försterei Hütten (Gebäude der Waldjugend) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten: 54.441631 9.693193 (an der Försterei vorbei, das Gebäude der Deutschen Waldjugend) Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen und zu tragen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhe und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin-Betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Bio-Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge (Gegen Gebühr) gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Damit erlangen Sie das Modul A, das ggf. durch das Modul B erweitert werden kann. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder verrechnet werden wenn Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden, die Ihren Platz im Kurs übernimmt. Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
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maximale Teilnehmerzahl: | 6 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15725 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 27.01.2025 | |
Ende: | 28.01.2025 | |
Zeit: | jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 27.01.2025 | |
Ort: | 22946 Trittau | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 27. 01. 2025 in 22946 Trittau, Zur Hahnheide 1 (im Wald) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Dienstag der 28. 01. 2025 in , 22946 Trittau, Zur Hahnheide 1 (im Wald) von 08:00 bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten: 53.627177 10.420347 (Försterei Hahnheide) Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen und zu tragen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhe und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin-Betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder verrechnet werden wenn Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden! Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
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maximale Teilnehmerzahl: | 7 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15726 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 27.01.2025 | |
Ende: | 29.01.2025 | |
Zeit: | jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 10.01.2025 | |
Ort: | 22946 Trittau | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 27. 01. 2025 in 22946 Trittau, Zur Hahnheide 1 (im Wald) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Mittwoch der 29. 01. 2025 in , 22946 Trittau, Zur Hahnheide 1 (im Wald) von 08:00 bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten: 53.627177 10.420347 (Försterei Hahnheide) Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen und zu tragen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhe und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin-Betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder verrechnet werden wenn Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden! Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
|
maximale Teilnehmerzahl: | 6 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15717 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 20.01.2025 | |
Ende: | 21.01.2025 | |
Zeit: | jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 03.01.2025 | |
Ort: | 24635 Rickling | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 20. 01. 2025 in 24537 Neumünster, Memellandstraße 15 (Zentrale der SHLF) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Dienstag der 21. 01. 2025 in , 24635 Rickling, Försterweg 6 (große weiße Halle - links) von 08:00 bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten54.017053 10.166626 (Rickling) Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen und zu tragen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhe und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin-Betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder verrechnet werden wenn Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden! Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
|
maximale Teilnehmerzahl: | 6 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15718 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 20.01.2025 | |
Ende: | 22.01.2025 | |
Zeit: | jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 03.01.2025 | |
Ort: | 24635 Rickling | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 20. 01. 2025 in 24537 Neumünster, Memellandstraße 15 (Zentrale der SHLF) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Mittwoch der 22. 01. 2025 in , 24635 Rickling, Försterweg 6 (große weiße Halle - links) von 08:00 bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten54.017053 10.166626 (Rickling) Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen und zu tragen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhe und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin-Betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder verrechnet werden wenn Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden! Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
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maximale Teilnehmerzahl: | 6 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15703 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 13.01.2025 | |
Ende: | 14.01.2025 | |
Zeit: | Jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 13.12.2024 | |
Ort: | 23701 Eutin, Forsthaus Dodau, Alte Försterei, in der Nähe der Bräutigamseiche | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 13. 01. 2025 in 23701 Eutin /Dodau (Forsthaus Dodau, in der nähe der Bräutigamseiche) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Dienstag der 14. 01. 2025 in , 23701 Eutin /Dodau (Forsthaus Dodau, in der nähe der Bräutigamseiche) von 08:00 bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten: 54.1383387 10.5550598 Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhen und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden! Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
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maximale Teilnehmerzahl: | 7 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15704 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 13.01.2025 | |
Ende: | 15.01.2025 | |
Zeit: | Jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 20.12.2024 | |
Ort: | 23701 Eutin, Forsthaus Dodau, Alte Försterei, in der Nähe der Bräutigamseiche | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 13. 01. 2025 in 23701 Eutin /Dodau (Forsthaus Dodau, in der nähe der Bräutigamseiche) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Mittwoch der 15. 01. 2025 in , 23701 Eutin /Dodau (Forsthaus Dodau, in der nähe der Bräutigamseiche) von 08:00 bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten: 54.1383387 10.5550598 Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhen und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden! Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
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maximale Teilnehmerzahl: | 6 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15723 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 18.11.2024 | |
Ende: | 19.11.2024 | |
Zeit: | jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 01.11.2024 | |
Ort: | 22946 Trittau | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 18. 11. 2024 in 22946 Trittau, Zur Hahnheide 1 (im Wald) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Dienstag der 19. 11. 2024 in , 22946 Trittau, Zur Hahnheide 1 (im Wald) von 08:00 bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten: 53.627177 10.420347 (Försterei Hahnheide) Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen und zu tragen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhe und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin-Betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder verrechnet werden wenn Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden! Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
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maximale Teilnehmerzahl: | 6 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15724 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 18.11.2024 | |
Ende: | 20.11.2024 | |
Zeit: | jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 01.11.2024 | |
Ort: | 22946 Trittau | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 18. 11. 2024 in 22946 Trittau, Zur Hahnheide 1 (im Wald) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Mittwoch der 20. 11. 2024 in , 22946 Trittau, Zur Hahnheide 1 (im Wald) von 08:00 bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten: 53.627177 10.420347 (Försterei Hahnheide) Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen und zu tragen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhe und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin-Betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder verrechnet werden wenn Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden! Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
|
maximale Teilnehmerzahl: | 6 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15715 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 11.11.2024 | |
Ende: | 12.11.2024 | |
Zeit: | jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 25.10.2024 | |
Ort: | 24635 Rickling | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 11. 11. 2024 in 24537 Neumünster, Memellandstraße 15 (Zentrale der SHLF) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Dienstag der 12. 11. 2024 in , 24635 Rickling, Försterweg 6 (große weiße Halle - links) von 08:00 bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten54.017053 10.166626 (Rickling) Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen und zu tragen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhe und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin-Betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder verrechnet werden wenn Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden! Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
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maximale Teilnehmerzahl: | 6 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15716 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 11.11.2024 | |
Ende: | 13.11.2024 | |
Zeit: | jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 25.10.2024 | |
Ort: | 24635 Rickling | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 11. 11. 2024 in 24537 Neumünster, Memellandstraße 15 (Zentrale der SHLF) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Mittwoch der 13. 11. 2024 in , 24635 Rickling, Försterweg 6 (große weiße Halle - links) von 08:00 bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten54.017053 10.166626 (Rickling) Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen und zu tragen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhe und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin-Betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder verrechnet werden wenn Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden! Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
|
maximale Teilnehmerzahl: | 6 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15702 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 21.10.2024 | |
Ende: | 23.10.2024 | |
Zeit: | Jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 21.10.2024 | |
Ort: | 23701 Eutin, Forsthaus Dodau, Alte Försterei, in der Nähe der Bräutigamseiche | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 21. 10. 2024 in 23701 Eutin /Dodau (Forsthaus Dodau, in der nähe der Bräutigamseiche) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Mittwoch der 23. 10. in , 23701 Eutin /Dodau (Forsthaus Dodau, in der nähe der Bräutigamseiche) von 08:00 bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten: 54.1383387 10.5550598 Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhen und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden! Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
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maximale Teilnehmerzahl: | 7 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |
Veranstaltungstyp: | privat, Brennholzselbstwerber | |
Kursnummer: | 15722 | |
KWF-KURS A: FÄLLEN VON SCHWACHHOLZ. Dieser Kurs berechtigt zum Fällen von Schwachholz (bis BHD 20 cm) | ||
Veranstalter: | Schleswig-Holsteinische Landesforsten (AöR) | |
Anfang: | 07.10.2024 | |
Ende: | 09.10.2024 | |
Zeit: | jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr | |
Anmeldeschluss: | 07.10.2024 | |
Ort: | 22946 Trittau | |
Bemerkungen: | Motorsägenkurse der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR) im folgenden SHLF.
Die Nachfrage nach Brennholz aus unseren Wälder steigt stetig an. Nach den Standards von FSC® und PEFC sind die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten verpflichtet, nur ausgebildete Personen in ihren Wäldern Brennholz aufarbeiten zu lassen. Um Unfälle zu vermeiden, ist fachgerechte Aufklärung und Information, sowie geeignete Übungen daher zwingend notwendig. Aus diesem Grund müssen Selbstwerber*in einen Motorsägenkurs absolvieren oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen. Veranstaltungsort: 1. Tag)- Montag der 07. 10. 2024 in 22946 Trittau, Zur Hahnheide 1 (im Wald) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 2. Tag)- Mittwoch der 09. 10. 2024 in , 22946 Trittau, Zur Hahnheide 1 (im Wald) von 08:00 bis 16:30 Uhr. Geokoordinaten: 53.627177 10.420347 (Försterei Hahnheide) Bitte laden Sie sich auf der Internetseite der SHLF (www.forst-sh.de) im Download Bereich das Dokument "Haftungserklärung" herunter und bringen dieses ausgefüllt mit zur Veranstaltung! In diesem Kurs werden an zwei Tagen erst die Theoretischen Kenntnisse und später die praktischen Übungen, bis hin zu Fällungen entsprechender Bäume, vermittelt. Das sind 16 Stunden, in denen das Wissen vermittelt und durch Übungen gefestigt wird. An beiden Tagen ist die komplette Persönliche Schutzausrüsteung mitzubringen und zu tragen! Die Teilnehmer*in benötigen dazu auf jeden Fall eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (nicht älter als fünf Jahre), Schnittschutzhose der Schnittschutzklasse 1 oder höher (ohne Einschnitte), Warnjacke oder Warnweste (bekannt aus dem Straßenverkehr), Sicherheitsstiefel der Schnittschutzklasse 1 oder höher (Leder- oder Gummistiefel), Handschuhe und Forst-Verbandpäckchen. Diese Ausrüstung erhalten Sie bei einschlägigen Motorsägen-Fachhändlern in Ihrer Nähe oder ggf. im Internet. Vorrausetzung für die Teilnahme ist das Mindestalter von 18 Jahren (Gemäß JASG §22). Eine körperliche und geistige Gesundheit ist ebenso eine Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. ((in Anlehnung an die „Regel Waldarbeiten“ (GUV-R 114-018). Dann benötigen Sie für die Teilnahme auch eine Motorsäge. Meine Empfehlung ist eine Säge mit mindestens 1,5 KW. Das kann eine Säge sein die Benzin-Betrieben ist, aber auch Akku-Sägen werden immer besser und Leistungsfähiger. Und dazu einen Motorsägen-Kombi-Schlüssel (Ein Spezial Werkzeug das zu Ihrer Säge passen sollte). Benzin (Alkylatkraftstoff-Gemisch) und Kettenoel wird von uns gestellt. Somit können wir sicher Stellen, das nur zugelassene Betriebsstoffe verwendet werden. In Ausnahmefällen kann ggf. eine Motorsäge gestellt werden. Dies wäre frühzeitig mit dem Kursleiter zu besprechen. Am Lehrgangstag Verpflegen sich die Teilnehmer*in selbst aus dem Rucksack! Es wird Empfohlen sich warm zu kleiden, mit der Option sich im Laufe des Tages ggf. von zu warmer Kleidung vorübergehen zu befreien (Zwiebelschichtenprinzip). Vermittelt werden die Lerninhalte die auf der Internetseite der SHLF zu finden sind und damit auch der DGUV Information 214-059 entsprechen. Dabei handelt es sich um das Modul A (A1 Grundkenntnisse und liegendes Holz + A2 Schwachholzfällung). Am Ende des Lehrganges wird eine Lernziel-Kontrolle in Form eines Fragebogens durchgeführt, wobei mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet werden muss. Bei nicht erreichen des Lernzieles kann die Teilnahmebescheinigung auch verweigert werden. Die Teilnahmebescheinigung wird ggf. am zweiten Lehrgangstag ausgehändigt, oder per Post zugestellt. Die Kurs-Gebühr beträgt zur Zeit 290 € und wird Ihnen kurz nach der Anmeldung per Mail in Rechnung gestellt. Sie zahlen dann umgehend die Rechnung die Sie erhalten haben. Erst wenn der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, haben Sie einen Anspruch auf die Teilnahme an unserem Kurs. Gezahlte Kurs-Gebühren werden nur zurück erstattet, bei Abmeldungen beim Kursleiter, bis 14 Tage vor dem Kurs. Danach kann nur Rückerstattet werden, wenn wir Ihren Platz anderweitig noch vergeben konnten, Oder verrechnet werden wenn Sie uns (dem Kursleiter) eine andere Person melden! Kursleiter: Ralf Soltau Mobil: 0170 5767517 Mail: Ralf.Soltau@forst-sh.de Weitere Informationen unter Ralf.Soltau@forst-sh.de Druken Sie sich diesen Text bitte einmal aus, damit Sie selbst später noch einmal nachschauen können!!! |
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maximale Teilnehmerzahl: | 6 | |
Kosten: | 290 € | |
Für Kurs anmelden: | anmelden |